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Sri Lanka Blog # 240
Vergütungen bei Flugverspätungen

Da zurzeit nur noch die AUA und die KLM als europäische Fluglinie nach Sri Lanka fliegen, hat man fast keine Chance, bei Flugverspätungen zu Schadenersatz zu kommen. Arabische Fluglinien unterliegen nicht den EU-Verordnungen und bestimmen selbst ihre Vergütungen.

Ich hatte mal ein Problem mit der Etihad Airlines und wollte daraufhin ein Refundierungsbüro in Anspruch nehmen.

Deren Antwort lautete:

Sehr geehrte Frau Peinsteiner,
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider müssen wir nach Prüfung Ihrer Daten feststellen, dass Ihr Flug aus folgendem Grund nicht erstattungsfähig ist:
Ihr Flug von Abu Dhabi nach München am wurde von Etihad Airways , einer nicht-europäischen Airline durchgeführt. Flüge aus Drittstaaten in die EU sind nur dann berechtigt, wenn sie von einem EU-Carrier/EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. In diesem Fall findet die EU-Verordnung 261/2004 keine Anwendung.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen Ihnen ein Andermal behilflich sein zu können.
Beste Grüße,
Team refund.me




 

Robert Metz am 4.8.2016

Hallo Frau Peinsteiner,

in Ihrem Fall haben die Kollegen von Refund Me zwar recht, aber ganz so schlimm ist die Situation nicht: Auf dem Weg NACH Sri Lanka können sie durchaus eine Entschädigung bekommen. Entschädigung gibt es nämlich für alle Flüge, die in der EU starten - egal mit welcher Airline. Quelle:

https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung.php#voraussetzungen-fur-die-entschadigung


 

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